Elterngeld: Wann und wo muss ich Elterngeld beantragen?

Das Elterngeld beantragen Sie nach der Geburt Ihres Kindes. Sie können den Antrag aber schon vorher anfordern und vorbereiten. Wo das Elterngeld beantragt wird, unterscheidet sich je nach Bundesland. Die Anträge der einzelnen Bundesländer finden Sie unter: [1]
Autor Julia Spätling, Diplom-Heilpädagogin, Kinderkrankenschwester, Leiterin der Familienschule Fulda
In Zusammenarbeit mit dem Hess. Amt für Versorgung und Soziales in Fulda.

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Weiter Informationen und Links:

  • Elterngeldrechner, Kinderzuschlagrechner und Elternzeitrechner des Bundesministeriums für Familie; Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin im Internet: www.bmfsfj.de\”>[2]
  • Broschüren „Mutterschutzgesetz“, „Elterngeld und Elternzeit“, „Der Unterhaltsvorschuss“ des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Bezugsstelle: Publikationsverband der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock, Tel. 01888/808080, Fax: 01888/108080800, E-Mail: [mailto:Publikationen@bundesregierung.de Publikationen@bundesregierung.de]; Internet: www.bmfsfj.de\”>[2]
  • Internet: www.familien-wegweiser.de\”>[4], www.familienatlas.de\”>[5]
  • Merkblatt für Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt (s.o.)
  • Merkblätter „Kindergeld“ und Kindergeldzuschlag“ der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, auch Internet: www.bundesagenturfuerarbeit.de\”>[6] oder www.familienkasse.de\”>[7]
  • Broschüre „Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit“ des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit im Internet: www.sozialministerium.hessen.de
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – http://www.infotool-familie.de/

Zusammenfassung Bundeselterngeldgesetz und Elternzeitgesetz zum Herunterladen: Datei:BEGG HAVS.pdfBEGG
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