Frühgeburt – Was kommt auf mich zu?

Abhängig vom Alter der Schwangerschaft sind die Maßnahmen zur Verhinderung unterschiedlich intensiv. Die Regel ist eine stationäre Behandlung mit Medikamenten unter Bettruhe sowie eine Überwachung mit CTG (s.u.) und Ultraschall.
Im Krankenhaus wird versucht, eine zu frühe Geburt zu vermeiden. Während des stationären Aufenthaltes wird versucht, Wehen, bei erhaltenem Gebärmutterhalskanal ggf. auch Kontraktionen, die der werdenden Mutter oft Ängste bereiten, mit Bettruhe und Medikamenten zu hemmen. Wenn der Gebärmutterhals sehr früh schon verkürzt ist, kann eine sog. Cerclage, ein um den Muttermund gelegtes Bändchen, notwendig werden. Regelmäßige Herzfrequenz-Wehen-Schreibungen (CTG), Ultraschallwachstumskontrollen werden durchgeführt und ggf. eine Lungenreifungsinduktion gegeben. Nach 34 Schwangerschaftswochen führt man meist keine Wehen hemmende Therapie mehr durch, weil der Nutzen für das Kind nicht mehr nachgewiesen werden kann.
Entsprechend dem Schwangerschaftsalter des Kindes bei Geburt ist auch der Aufenthalt in der Kinderklinik mehr oder weniger lang. Die Eltern werden konstant in die Betreuung eingebunden und immer umfassend informiert.
Autor Prof. Dr. Ludwig Spätling, Direktor der Frauenklinik am Klinikum Fulda a.D.

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