Kinderwunsch – Behandlungsmethode Kryokonservierung (Einfrieren von Eizellen)

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Das Embryonenschutzgesetz erlaubt nur die Rückgabe von bis zu drei Embryonen in die Gebärmutter. Lassen sich nach der Eizellentnahme mehr Eizellen befruchten, als für den späteren Transfer vorgesehen sind, kann man die überschüssigen befruchteten Eizellen einfrieren.

Da die Überlebensrate nach dem Auftauen bei ca. 70% liegt, ist bei weniger als drei überschüssigen Eizellen die Kryokonservierung nur in Ausnahmefällen zu empfehlen. Der Vorteil des Einfrierens überschüssiger Eizellen liegt darin, dass eine weitere hormonelle Stimulation und Eizellentnahme nicht notwendig ist, um eine erneute Chance auf eine Schwangerschaft zu erhalten. Nachteilig ist, dass die Kosten für ein solches Vorgehen von der Kasse nicht getragen werden und die Schwangerschaftsraten deutlich unter den Ergebnissen mit »frischen« Embryonen liegen.
Die Entscheidung für oder gegen das Einfrieren wird am Tag nach der Eizellentnahme gefällt, wenn die Zahl der befruchteten Eizellen sowie deren Qualität ersichtlich wird.

Einfrieren von Spermien
Neben den Eizellen kann man auch Spermien einfrieren. Dies geschieht z.B. bei der operativen Entnahme von Spermien aus dem Hoden, aber auch bei Männern, die sich z.B. aufgrund einer bösartigen Erkrankung einer Chemotherapie unterziehen müssen und die sich die Möglichkeit zur späteren Erfüllung des Kinderwunsches offenhalten möchten.

Quelle: Kinderwunschzentrum Kassel
Dr. med. Oswald Schmidt, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe; Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin im Zentrum für Reproduktionsmedizin am Klinikum Kassel
Dr. med. Marc Janos Willi, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe; Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin im Zentrum für Reproduktionsmedizin am Klinikum Kassel

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