Trauer nach Fehlgeburt und Totgeburt

Zu trauern hilft, sich vom Kind zu lösen. In einigen Regionen gibt es Orte, an denen auch die kleinsten Kinder, die sich nicht weiterentwickeln konnten, an einem besonderen Ort bestattet werden. Auch eine neue Schwangerschaft hilft beim Vergessen.
Für die werdenden Eltern ist es ein großer Schmerz, wenn die begonnene Schwangerschaft nicht zu einem glücklichen Ende geführt hat, auch wenn ihr Kind eine mit einem Leben nicht vereinbare Veränderung hattte. Die Erfahrung der letzten Jahre und auch wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass zur Loslösung vom verstorbenen Kind Trauer notwendig ist. Diese Trauerarbeit kann von den betroffenen Eltern oft besser geleistet werden, wenn sie ihr Kind noch einmal sehen, auch wenn es fehlgebildet ist. Wenn das Kind nicht mit einer Ausschabung aus der Gebärmutter entfernt werden musste, ist dies meist ab der 10. bis 12. Schwangerschaftswoche möglich. Wenn Sie Ihr Kind nicht gleich sehen möchten, können die Schwestern und Ärzte es noch für ca. 24 Stunden aufbewahren, bevor es in ein Institut für Pathologie gegeben wird.
Wenn Ihr Kind aus gesetzlichen Gründen (ab dem 7. Schwangerschaftsmonat) beerdigt werden muss, werden Sie über die notwendigen Details informiert. Kleinere Totgeborene bis hin zum frühen Abort werden z.B. am Klinikum Fulda im Institut für Pathologie gesammelt und anonym auf einem Platz auf dem Zentralfriedhof, der mit einer Basaltsäule und deren Aufschrift „Unsere Ungeborenen“ markiert ist, beerdigt. Hier hat man einen Ort, an dem man trauern kann und der immer zugänglich ist. Unabhängig davon besteht in vielen Gemeinden die Möglichkeit, eine Beisetzung z. B. im Familiengrab durchzuführen.
Und denken Sie daran, dass eine neue Schwangerschaft, die erfahrungsgemäß ungestört ist, den Eltern hilft ihren Schmerz zu überwinden.
Autor Prof. Dr. Ludwig Spätling, Direktor der Frauenklinik am Klinikum Fulda a.D.