Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren können sich bis zum Tag vor ihrem 18. Geburtstag einmal in jedem Kalenderhalbjahr zur Verhütung von Zahnerkrankungen zahnärztlich untersuchen lassen. Der zeitliche Abstand der Kontrolluntersuchungen beträgt mindestens vier Monate.
Der Zahnarzt überprüft bei den so genannten individualprophylaktischen Maßnahmen zum Beispiel den Mundhygienestatus, den Zustand des Zahnfleisches, gibt Hinweise für eine zahngesunde Ernährung oder behandelt mit lokaler Fluoridierung.
Diese lokale Fluoridierung kann bei hohem Kariesrisiko bis zum 18. Geburtstag zweimal je Kalenderhalbjahr durchgeführt werden. Eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Zahnversiegelung Fissurenversiegelung] wird für bleibende Backenzähne (Molaren, Zahn 6 und 7) kostenfrei durchgeführt, wenn diese kariesfrei sind. Bei anderen bleibenden Zähnen und Milchzähnen wird die Versiegelung als Privatleistung vom Zahnarzt angeboten.
Die kalenderhalbjährlichen individualprophylaktischen Maßnahmen werden bei Kindern ab zwölf Jahren in dem so genannten Bonusheft vermerkt. Das Bonusheft bekommen Sie vom Zahnarzt.
Der Nachweis der kalenderhalbjährlichen Untersuchungen zahlt sich durch einen höheren Zuschuss aus, sobald eine Versorgung mit Zahnersatz (zum Beispiel Kronen oder Brücken) notwendig wird.
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Quelle: https://www.kindergesundheit-info.de/themen/entwicklung/frueherkennung-u1-u9-und-j1/untersuchungen-u1-bis-u9/
Autor Julia Spätling, Diplom-Heilpädagogin, Kinderkrankenschwester, Leiterin der Familienschule Fulda
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