Kinderkrankengeld – Was ist Kinderkrankengeld und wo kann ich es beantragen?


Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Kinderkrankengeld wird gezahlt, wenn ein Elternteil wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen kann.
Voraussetzungen für die Zahlung von Kinderkrankengeld sind:

  • Ein ärztliches Attest, welches die Notwendigkeit der Pflege des Kindes bestätigt, für gesetzlich Versicherte gibt es hierfür das Formular Nr. 21: „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“.
  • Keine andere im Haushalt lebende Person kann die Pflege übernehmen, weil er/sie ebenfalls berufstätig oder selbst krank ist.
  • Das Kind darf das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder es ist behindert.
  • Für die Auszahlung durch die Krankenkasse muss hierfür ein Antrag ausgefüllt werden.

[https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderkrankengeld Sozialgesetzbuch Nr. 5 § 45: Kinderkrankengeld]