Arbeitszeiten, Schichtdienst: So regelt das Gesetz Ihre Arbeitszeit (Tipp)

In Deutschland und Österreich sagt das Mutterschutzgesetz unter anderem, wann und wie lange Sie arbeiten dürfen. In der Schweiz ist es das Arbeitsgesetz.

  • Sie dürfen nicht länger als 8,5 Stunden (Schweiz: 9 Stunden) pro Tag arbeiten.
  • Während der Schwangerschaft und in der 9. bis 16. Woche nach der Geburt dürfen Sie nur in der Zeit zwischen 6 Uhr und 20 Uhr arbeiten.
  • Ist das betrieblich nicht möglich, können Sie bei nahezu vollem Lohnausgleich (Schweiz: 80 Prozent) zu Hause bleiben.
  • In begründeten Einzelfällen können die Aufsichtsbehörden jedoch Ausnahmen von den bestehenden Vorschriften zulassen.
  • INFO: Arbeitszeiten, Schichtdienst
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    Prof. Dr. R. Huch, D. Fessel; Glücklich schwanger von A-Z, Trias Verlag Stuttgart, 2011.
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