-
Mutterschutzgesetz: Davor sind Sie geschützt (Tipp)
*Gefahren am Arbeitsplatz durch Hitze, Kälte, schädigende Stoffe, Strahlen, Heben, Stehen und Bücken, Akkord- und Fließbandarbeit, Nacht-, Schichtdienst, Überstunden und definiert Beschäftigungsverbote bei nahezu vollständigem Lohnausgleich Stress im Beruf Kündigung während der gesamten Schwangerschaft und 4 Monate nach der Geburt vorübergehende Minderung Ihres Lohnes in den meisten Fällen Überlastung in der Spätschwangerschaft und während der…
-
Elternzeit – Meine Freundin konnte nach der Elternzeit nicht an den alten Arbeitsplatz zurück. Sie wurde woanders eingesetzt. Könnte mir das auch blühen?
Sie haben Anspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber auf den ursprünglichen Arbeitsplatz oder auf einen, der im Vergleich mit dem vorherigen gleichwertig ist. Es geht also weniger um den gleichen Platz als vielmehr um die gleiche Arbeit. Womöglich arbeiten Sie nach zwei bzw. drei Jahren in einem anderen Büro mit anderen Kolleginnen oder Kollegen. INFO: Elternzeit Ist…
-
Elternzeit (Tipp)
Eine Broschüre zu den Themen Elternzeit und Erziehungsgeld kann kostenlos beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24,10117 Berlin, Tel. 030 20655-0 ( [1] ) bestellt werden. INFO: Elternzeit Ist es möglich, dass nur ich die Elternzeit von 3 Jahren nehme oder müssen mein Mann und ich uns diese Zeit teilen? Bis wann…
-
Kündigungsschutz (Info)
Sie genießen umfassenden Kündigungsschutz in der Schwangerschaft und in den Monaten nach der Geburt und bekommen volle Unterstützung vom Gesetzgeber, diese Rechte durchzusetzen. Grundsätzlich gilt der Kündigungsschutz für Schwangere auch in der Probezeit. Dagegen setzt ihn eine Fehlgeburt außer Kraft. Nehmen Sie nach der Schutzfrist Elternzeit in Anspruch, besteht der Kündigungsschutz so lange weiter. Wenn…
-
Kündigungsschutz – Wie lange bin ich nach der Geburt unkündbar?
Wenn Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, darf Ihnen während der gesamten Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. Gehen Sie in Elternzeit, gilt der Kündigungsschutz bis zu deren Ende. INFO: Kündigungsschutz: Mir wurde gekündigt, bevor ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informiert habe. Muss er die Kündigung rückgängig machen? Ich habe…
-
Kündigungsschutz – Mir wurde gekündigt, bevor ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informiert habe. Muss er die Kündigung rückgängig machen?
Grundsätzlich gilt der Kündigungsschutz für Schwangere erst ab dem Zeitpunkt, da Sie den Arbeitgeber darüber informiert haben. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie die Tatsache absichtlich nicht bekannt gaben oder ob Sie von der Schwangerschaft selbst überrascht worden sind. Sie haben nach Eingang der Kündigung 2 Wochen Zeit, den Arbeitgeber mit einem ärztlichen Attest zu…
-
Beruf – Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der erst nach der Geburt des Kindes auslaufen wird. Muss mich der Arbeitgeber nach Geburt und Elternzeit für die entsprechenden Monate wieder beschäftigen?
Nein, dazu ist er nicht verpflichtet. Ihr Arbeitsvertrag läuft einfach aus. INFO: Kündigungsschutz Wie lange bin ich nach der Geburt unkündbar? Mir wurde gekündigt, bevor ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informiert habe. Muss er die Kündigung rückgängig machen? Meine Firma legte mir nahe zu kündigen, da ich mal verlauten ließ, ich wolle nach der…
-
Kündigungsschutz – Meine Firma legte mir nahe zu kündigen, da ich mal verlauten ließ, ich wolle nach der Geburt erst einmal zu Hause bleiben. Muss ich einwilligen?
Lassen Sie sich nicht dazu verleiten. Sie verlieren alle Ihnen zustehenden, umfassenden Rechte als schwangere Frau aus dem Mutterschutzgesetz (bzw. den entsprechenden Gesetzen in der Schweiz) und den Anspruch auf Lohnfortzahlung. INFO: Kündigungsschutz Wie lange bin ich nach der Geburt unkündbar? Mir wurde gekündigt, bevor ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informiert habe. Muss er…
-
Kündigungsschutz: Ihr gutes Recht ist nicht alles (Tipp)
Das Mutterschutzgesetz steht sehr auf Ihrer Seite. Es ist aber nicht zu übersehen, dass es gerade für kleinere Betriebe schwierig sein kann, z. B. Ihren Arbeitsplatz anderweitig zu besetzen oder Sie woanders einzusetzen. Wenn Sie später in Ihren Betrieb zurückwollen, sind Sie auf eine gute Arbeitsatmosphäre angewiesen. Manchmal mag es schlauer sein, nicht nur auf…
-
Mutterschutzgesetz (Info)
Vor mehr als 100 Jahren begann man in Deutschland damit, Mütter besonders zu schützen. Damals wurde ein 3-wöchiges Beschäftigungsverbot für Wöchnerinnen erlassen – zu einem Zeitpunkt, als die Frauen körperlich schwer und völlig ohne Schutzvorschriften arbeiteten. Die heutige Gesetzgebung schützt Schwangere sehr umfassend und detailliert. Kritisiert wird allerdings, dass der Zeitpunkt der Empfängnis nicht ausreichend…