Kündigungsschutz (Info)

Sie genießen umfassenden Kündigungsschutz in der Schwangerschaft und in den Monaten nach der Geburt und bekommen volle Unterstützung vom Gesetzgeber, diese Rechte durchzusetzen.
Grundsätzlich gilt der Kündigungsschutz für Schwangere auch in der Probezeit. Dagegen setzt ihn eine Fehlgeburt außer Kraft. Nehmen Sie nach der Schutzfrist Elternzeit in Anspruch, besteht der Kündigungsschutz so lange weiter. Wenn Sie nach dem Mutterschutz weiterarbeiten und Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen möchte, kann er das frühestens 4 Monate nach der Geburt Ihres Kindes tun. Generell gilt für Sie in der gesamten Schwangerschaft und Stillzeit, dass Sie nur mit Ihrer Zustimmung beschäftigt werden dürfen.
Wie lange bin ich nach der Geburt unkündbar?
Mir wurde gekündigt, bevor ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informiert habe. Muss er die Kündigung rückgängig machen?
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der erst nach der Geburt des Kindes auslaufen wird. Muss mich der Arbeitgeber nach Geburt und Elternzeit für die entsprechenden Monate wieder beschäftigen?
Meine Firma legte mir nahe zu kündigen, da ich mal verlauten ließ, ich wolle nach der Geburt erst einmal zu Hause bleiben. Muss ich einwilligen?
TIPP zu Kündigungsschutz Ihr gutes Recht ist nicht alles
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Prof. Dr. R. Huch, D. Fessel; Glücklich schwanger von A-Z, Trias Verlag Stuttgart, 2011.
:Schwangerschaft:Gesundheit (Schwangerschaft):Beruf:Finanzielles/Gesetzliches:Schwangerschaft (Finanzielles/Gesetzliches)