Während der Schwangerschaft haben Sie jederzeit das Recht, die Arbeit für kurze Zeit zu verlassen. Dazu braucht es kein Attest. Sie müssen lediglich Ihre Chefin oder Ihren Chef informieren. Diese begrenzte Arbeitsunterbrechung steht Ihnen für die ersten 16 Wochen nach der Geburt auch zu, falls Sie Ihr Kind stillen.
INFO: Berufstätigkeit
Besteht eine Informationspflicht gegenüber meinem Chef? Ich habe meinen Job gerade angetreten und möchte ihm noch nichts von meiner Schwangerschaft sagen.
Ich habe meine Chefin gebeten, das Team bis nach Ablauf der ersten 3 Monate nicht über meine Schwangerschaft zu informieren. Gilt für sie eine Schweigepflicht?
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Prof. Dr. R. Huch, D. Fessel; Glücklich schwanger von A-Z, Trias Verlag Stuttgart, 2011.
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