Als Bäuerin mit einem Bauernhof sind Sie Unternehmerin – also Ihre eigene Chefin. Deshalb entfallen auch die von Ihnen erwähnten finanziellen Unterstützungen. Das Gesetz regelt die Belange der Angestellten. Würden Sie auf Ihrem Hof eine schwangere Mitarbeiterin beschäftigen, gälten auch für diese hinsichtlich der Arbeitszeiten Ausnahmeregelungen.
INFO: Arbeitszeiten, Schichtdienst
Ich arbeite als Kellnerin. Eine Kollegin, die vor mir schwanger wurde, hatte einen riesigen Ärger, weil sie nicht mehr abends arbeiten wollte. Kann ich dazu gezwungen werden?
In unserem Betrieb werden von uns öfter Überstunden verlangt. Kann ich mich weigern?
Als Krankenschwester mache ich ganz gerne Nachtschichten. Darf ich das bis auf Weiteres noch?
TIPP: Arbeitszeiten, Schichtdienst So regelt das Gesetz Ihre Arbeitszeit
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Prof. Dr. R. Huch, D. Fessel; Glücklich schwanger von A-Z, Trias Verlag Stuttgart, 2011.
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