Wenn Sie in einem Betrieb arbeiten, in dem Sie gesundheitsgefährdenden Stoffen, Gasen oder Dämpfen ausgesetzt sind, haben Sie das Recht, von Ihrem Arbeitgeber die Sicherheit Ihres Arbeitsplatzes garantiert zu bekommen. Für solche Substanzen gibt es sogenannte maximale Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte), die von den Betrieben eingehalten werden müssen. Es betrifft – Firmen der chemischen und Pharmaindustrie:
Für viele Frauenberufe liegen Untersuchungen über Auswirkungen auf Mutter und Kind vor. Die größte Studie wurde in Kanada mit mehr als 100 000 Schwangeren durchgeführt. Es hat sich erwartungsgemäß gezeigt, dass Verwaltungsangestellte, die kaum schädlichen Stoffen ausgesetzt sind, im Vergleich zu allen anderen Frauenberufen am besten dastehen. Dort, wo schädliche Substanzen vorkommen, war allerdings selten klar, ob die beobachteten Komplikationen darauf zurückzuführen sind. Oder ob sie nicht genauso gut durch körperlichen Stress wie Stehen, Laufen oder Heben erklärbar wären.
Beispielsweise gab es Vermutungen, dass Narkosegase (OP-Schwestern und Ärztinnen), insbesondere aber Lachgas (Zahnärztinnen und Dentalassistentinnen), Fehlgeburten oder Wachstumsverzögerungen verursachen. Experten halten das für extrem unwahrscheinlich, weil die heutige Belüftung der Operationssäle und die geschlossenen Narkosekreisläufe die Konzentrationen in den Räumen sehr niedrig halten. Aber in Operationssälen wird viel gestanden.
Auch die Haarfärbemittel im Friseursalon kamen in Verruf, sodass Ärzte den Schwangeren rieten, die Haare lieber nicht mehr zu färben. Studien bei finnischen und schwedischen Friseurinnen bestätigten das Gerücht in keiner Weise. Die Babys dieser Frauen waren genau so gesund wie die anderer Mütter. Messungen in chemischen Reinigungen wiederum haben gezeigt, dass die MAK-Werte oft kleiner als 1/50 der zulässigen Werte sind, wenn die gesetzlichen Auflagen bei Abzügen und bei der Belüftung eingehalten wurden. Ob das geschieht, müssen die Gewerbeaufsichtsämter überprüfen. Sie sind verpflichtet, die Einhaltung der MAK-Werte, die Auflagen zur Lüftung, zu den Abzugsanlagen oder Schutzvorrichtungen zu kontrollieren. Ihr Arbeitgeber ist für Ihre Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich. Kann er diese nicht gewährleisten – z. B. wenn Sie als Polizistin auf einer Verkehrskreuzung stehen -, muss er Ihnen einen anderen Arbeitsplatz anbieten.
Ich bin Malerin und Tapeziererin. Da stehe ich ständig auf Leitern, ganz zu schweigen von den Dämpfen, die man bei der Arbeit einatmet. Muss mich der Chef freistellen?
Als Laborantin in der Infektiologie einer Klinik habe ich viel mit Viren und Bakterien zu tun. Jetzt, da ich schwanger bin, befürchte ich eine Ansteckung.
TIPP zu Berufsrisiko Schädliche Stoffe
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Prof. Dr. R. Huch, D. Fessel; Glücklich schwanger von A-Z, Trias Verlag Stuttgart, 2011.
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