Berufstätigkeit (Info)

Wenn Sie Ihr erstes Kind erwarten, gehören Sie zu den 80 Prozent Frauen, die während der Schwangerschaft voll oder teilweise berufstätig sind. Die heutigen Frauenberufe lassen sich in der Regel gut mit der zusätzlichen Belastung einer Schwangerschaft unter einen Hut bringen. Untersuchungen haben sogar gezeigt, dass berufstätige Schwangere weniger Beschwerden haben als Frauen ohne Berufsausbildung oder ohne Arbeit.
 Mutter und Kind sind gesetzlich recht gut geschützt. In Deutschland sind dies:

  • das Mutterschutzgesetz
  • die Arbeitsstoffverordnung
  • die Röntgenverordnung
  • die Strahlenschutzverordnung

Allen Regelwerken ist gemeinsam, dass sie den Arbeitgeber verpflichten, für einen schwangerschaftsverträglichen Arbeitsplatz zu sorgen, um Mutter und Kind vor schädlichen Stoffen und großem körperlichem Stress zu schützen.
Die Verordnungen in Österreich und in der Schweiz ähneln sich im Großen und Ganzen und sind teils direkt an die deutschen Verordnungen angelehnt. In der Schweiz ist der Schutz von Schwangeren und Wöchnerinnen im Arbeitsgesetz und im Obligationenrecht geregelt.
Besteht eine Informationspflicht gegenüber meinem Chef? Ich habe meinen Job gerade angetreten und möchte ihm noch nichts von meiner Schwangerschaft sagen.
Mir ist oft auch während des Tages übel. Manchmal gehe ich dann etwas an die frische Luft. Ich bin auch schon mal am frühen Nachmittag nach Hause gegangen. Mein Chef verlangt nun von mir nachträglich ein ärztliches Attest. Darf er das?
Ich habe meine Chefin gebeten, das Team bis nach Ablauf der ersten 3 Monate nicht über meine Schwangerschaft zu informieren. Gilt für sie eine Schweigepflicht?
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Prof. Dr. R. Huch, D. Fessel; Glücklich schwanger von A-Z, Trias Verlag Stuttgart, 2011.
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