Er beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Sie dürfen aber weiterarbeiten, wenn Sie wollen. Dasselbe gilt in der Schweiz. Dagegen kennt Österreich für den 8-wöchigen Mutterschutz vor der Geburt ein Arbeitsverbot.
INFO: Mutterschutzgesetz
Ich habe einen sehr stressigen Job. Meine Chefin ist aber nicht bereit, mir eine etwas ruhigere Arbeit zuzuweisen. Kann ich darauf beharren? Gibt es gesetzliche Bestimmungen darüber?
Ich muss den Mutterschutz nach der Geburt nicht beanspruchen, weil meine Eltern an den beiden Arbeitstagen (ich habe ein Teilzeitpensum) mein Kind betreuen werden. Muss ich das meinem Vorgesetzten jetzt schon mitteilen?
Wenn ich während der Arbeitszeit zur ärztlichen Kontrolle gehe, meckert der Chef jedes Mal. Bin ich nicht im Recht, wenn ich das tue?
Wie lange dauert der Mutterschutz in der Schweiz?
Ich erwarte Zwillinge. Gelten für mich die gleichen Mutterschutzbestimmungen wie für die anderen Mütter?
TIPP: Mutterschutzgesetz Davor sind Sie geschützt
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Prof. Dr. R. Huch, D. Fessel; Glücklich schwanger von A-Z, Trias Verlag Stuttgart, 2011.
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