Während der ersten 8 Wochen nach der Geburt dürfen Sie nicht arbeiten, danach bis zur 16. Woche nur mit Ihrem Einverständnis. Der Kündigungsschutz gilt ebenfalls bis zur 16. Woche.
INFO: Mutterschutzgesetz
Ich habe einen sehr stressigen Job. Meine Chefin ist aber nicht bereit, mir eine etwas ruhigere Arbeit zuzuweisen. Kann ich darauf beharren? Gibt es gesetzliche Bestimmungen darüber?
Ich muss den Mutterschutz nach der Geburt nicht beanspruchen, weil meine Eltern an den beiden Arbeitstagen (ich habe ein Teilzeitpensum) mein Kind betreuen werden. Muss ich das meinem Vorgesetzten jetzt schon mitteilen?
Wenn ich während der Arbeitszeit zur ärztlichen Kontrolle gehe, meckert der Chef jedes Mal. Bin ich nicht im Recht, wenn ich das tue?
Wann beginnt der Mutterschutz vor der Geburt?
Ich erwarte Zwillinge. Gelten für mich die gleichen Mutterschutzbestimmungen wie für die anderen Mütter?
TIPP: Mutterschutzgesetz Davor sind Sie geschützt
Zurück zu Fragen und Tipps rund um die Schwangerschaft
Prof. Dr. R. Huch, D. Fessel; Glücklich schwanger von A-Z, Trias Verlag Stuttgart, 2011.
:Schwangerschaft :Gesundheit (Schwangerschaft) :Beruf :Finanzielles/Gesetzliches :Schwangerschaft (Finanzielles/Gesetzliches)