Zahnarztbesuch (Info)

Für Zahnbehandlungen während der Schwangerschaft gilt die Faustregel: So wenig wie möglich – so viel wie nötig. In der Praxis heißt das: Was nicht schmerzt, kann verschoben werden. Für Behandlungen am besten geeignet ist das mittlere Schwangerschaftsdrittel, weil dann die Entwicklung des Embryos schon sehr weit fortgeschritten ist und eine Schädigung ausgeschlossen werden kann. Und schließlich kann Ihnen im letzten Schwangerschaftsdrittel das Liegen auf dem Rücken schwer fallen oder gar unmöglich sein. In diesem Fall besprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt, ob für Sie eine andere als die heute übliche Behandlung im Liegen möglich ist, z. B. in Seitenlage oder im Sitzen.
Ich muss einen Zahn behandeln lassen. Darf mir der Zahnarzt eine Spritze gegen die Schmerzen geben?
Bei meinem letzten Zahnartbesuch wurde eine Röntgenaufnahme gemacht. Damals wusste ich noch nicht, dass ich schwanger bin. Konnte das Kind dadurch geschädigt werden?
Sind während der Schwangerschaft häufigere zahnärztliche Kontrollen nötig als sonst?
Ich habe seit Längerem entzündetes Zahnfleisch, das behandelt werden muss. Soll ich damit bis nach der Geburt warten?
TIPP: Sagen Sie, dass Sie schwanger sind
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Prof. Dr. R. Huch, D. Fessel; Glücklich schwanger von A-Z, Trias Verlag Stuttgart, 2011. 
Zahnarztbesuch: [1]
Röntgen: [2]
Patienteninformationen der DGZMK: [3]
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