Beschäftigungsverbot – Wann wird ein Beschäftigungsverbot erteilt? Was ist der Unterschied zu einer Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeit)?


Wenn eine Arbeit eine Gesundheitsgefährdung für Mutter und Kind darstellt, wird ein Beschäftigungsverbot erteilt. Dieses kann sowohl vom Arbeitgeber erteilt als auch auf Vorschlag des Frauenarztes vom Amtsarzt oder Arbeitsmediziner (Betriebsarzt) ausgesprochen werden.
Erkrankt man in der Schwangerschaft (z. B. mit vorzeitigen Wehen, Blutungen usw.), so erfolgt eine Krankschreibung durch den behandelnden Frauenarzt. Das Gehalt ist zudem über die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und später durch die Krankenkasse gesichert. Bis zu 6 Wochen wird das Gehalt voll gezahlt. Bei längerer Krankheit wird nur ein Teil gezahlt.
Kompliziert wird es, wenn einer werdenden Mutter und ihrem Kind durch ihre Arbeit gesundheitliche Gefahr droht (z. B. Nachtschicht, rein stehende Tätigkeit usw., Tätigkeiten, die das Mutterschutzgesetz verbietet). Hier kann einmal der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn die werdende Mutter im Betrieb nicht anders beschäftigt werden kann. Der Frauenarzt kann ein vorläufiges Beschäftigungsverbot ausstellen (z. B. 4 Wochen). Während dieser Zeit sollten die Arbeitsbedingungen von dem Betriebsarzt überprüft werden. Jeder Arbeitgeber in Deutschland muss einen dafür speziell ausgebildeten Arzt beauftragen. Die Berufsgenossenschaft kontrolliert diese Pflicht des Arbeitgebers. Das Beschäftigungsverbot ist anders als die Krankschreibung geregelt, da hier eine staatliche Finanzierung für die Lohnfortzahlung zuständig ist. Alle Arbeitgeber zahlen zur Rückfinanzierung in eine „U2 Kasse“ ein.
Weitere Infos unter:
http://www.gaa-m.bayern.de/imperia/md/content/regob/gaa/downloads/sas/muschg/merkblatt_agan_beschv__2015.pdf
https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/content-downloads/Artikel_zu_%c2%a7_3_MuSchG.pdf
https://www.aerzteblatt.de/archiv/134526/Beschaeftigungsverbote-in-der-Schwangerschaft-Nach-Recht-und-Gesetz
Autoren:
Dr. med. Stephan Born (niedergelassener Frauenarzt in Fulda)
Prof. Dr. Ludwig Spätling, Direktor der Frauenklinik Fulda a.D.