Mutterschaftsrichtlinien – Mutterpass


Ziel der Mutterschaftsrichtlinien ist es, mögliche Gefahren für Mutter und Kind frühzeitig zu erkennen und einer möglichen Behandlung zuzuführen. Die werdende Mutter hat ein Recht auf ausreichende medizinische Beratung und Betreuung. Nach den Mutterschaftsrichtlinien sind regelmäßige monatliche, im letzten Drittel der Schwangerschaft 14-tägige Untersuchungen durch den Frauenarzt mit Unterstützung der Hebamme vorgesehen. Es werden drei Ultraschalluntersuchungen angeboten, wofür die Krankenkasse auch die Kosten übernimmt. Neben der regelmäßigen körperlichen Untersuchung und der Blutdruckmessung werden Blut- und Urinuntersuchungen durchgeführt. Die vollständigen Mutterschaftsrichtlinien lassen sich auf den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses nachlesen (siehe Link unten).
Der Mutterpass ist ein Dokument, in das strukturiert alle Angaben über bestehende gesundheitliche Störungen, Angaben über abgeschlossene Schwangerschaften und die Untersuchungsergebnisse der laufenden Schwangerschaft eingetragen bzw. eingelegt werden. Die werdende Mutter sollte dieses Dokument immer bei sich führen. Die Gliederung des Mutterpasses hilft dem Arzt und der Hebamme, die Daten so abzufragen, dass alle Angaben, die auf ein mögliches Risiko für Mutter und Kind hinweisen, komplett dokumentiert werden können. Da eine große Anzahl von Untersuchungen und Laboranalysen notwendig sind, hilft der Pass dem Arzt, keine zu übersehen. Die Eintragungen erfolgen meist untereinander, sodass Abweichungen schnell auffallen. Die Eintragung der Ultraschallparameter des Kindes (Biometrie) erfolgt in Diagramme im Verhältnis zu einer Normkurve, sodass ein beschleunigtes oder verlangsamtes Wachstum schnell erkannt werden kann. Oft werden bei Ultraschalluntersuchungen so viele Daten generiert, dass diese nicht in den Mutterpass eingetragen, sondern mit einem Zusatzblatt in den Mutterpass eingelegt werden.
Weitere Infos unter: https://www.frauenaerzte-im-netz.de/schwangerschaft-geburt/schwangerenvorsorge/mutterpass/ und
https://www.g-ba.de/richtlinien/19/
Mutterpass – Risikobewertung
Autor Prof. Dr. Ludwig Spätling, Direktor der Frauenklinik am Klinikum Fulda a.D.