Ultraschalluntersuchung – Geburtsterminbestimmung durch Ultraschall


Im frühen Schwangerschaftsalter kann über die Größe des Fruchtsackes und die Länge des Kindes der Geburtstermin relativ genau bestimmt werden.
Wenn die Regel einige Wochen ausgeblieben ist, spätestens bei der ersten üblichen Ultraschalluntersuchung, wird der voraussichtliche Geburtstermin des Kindes bestimmt. Folgende Messungen können genutzt werden:

  • Scheitel-Steiß-Länge (SSL): Sie gibt die Größe des Kindes vom äußersten Kopfende zum äußersten Steißende an.
  • Biparietaler Durchmesser (BPD): Dieser gibt den Abstand von der linken zur rechten Schläfe des Kindes an.
  • Fruchtsackdurchmesser (FS): Dieser Wert kann nur sehr früh (mit 4 bis 6 Schwangerschaftswochen) ermittelt werden.

Die Maße werden mit Tabellen verglichen (macht das Ultraschallgerät automatisch) und so das Gestationsalter (Schwangerschaftsalter) ermittelt, immer in abgeschlossenen Wochen und Tagen (z. B. 9 + 2 SSW bedeutet 9 Schwangerschaftswochen und 2 Tage). In der frühen Schwangerschaft ist die Treffsicherheit dieser Methode, auch wenn die Schwangere keine genauen Angaben zu ihrer letzten Menstruation machen kann, sehr hoch. Vor der Zeit des Ultraschalls hat man den Geburtstermin nach der Naegle’schen Regel bestimmt: 1.Tag der letzten Regel minus 3 Monate plus 7 Tage (Schwangerschaftsdauer: 10 Lunarmonate = 280 Tage; tatsächliche Dauer natürlich 14 Tage kürzer, da Eisprung erst am 14. Tag nach Blutungsbeginn).

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Autor Prof. Dr. Ludwig Spätling, Direktor der Frauenklinik am Klinikum Fulda a.D.